Bikeleasing - Dein Traumrad einfach leasen
Mobil, umweltfreundlich und steuerlich clever
Bikeleasing ist die clevere, kostengünstige und nachhaltige Möglichkeit, dein Wunschrad über den Arbeitgeber zu nutzen – ganz gleich, welche Art von Fahrrad.
Statt das Fahrrad direkt zu kaufen, wird es über einen Leasingvertrag bereitgestellt und bequem monatlich über das Gehalt abgerechnet – ähnlich wie beim Dienstwagenmodell.
Dein großer Vorteil! Du sparst nicht nur bis zu 40 % gegenüber dem Kaufpreis, sondern profitierst auch von steuerlichen Vorteilen und einem Rundum-sorglos-Paket inklusive Versicherung und Service.
Nach Ablauf der Leasingzeit kannst du das Fahrrad auf Wunsch übernehmen – oder dir einfach ein neues Modell aussuchen. Bikeleasing lohnt sich für Arbeitnehmer:innen, Selbstständige und Arbeitgeber gleichermaßen – und trägt aktiv zu einer gesunden, klimafreundlichen Mobilität bei.
Hinweis: Für reduzierte Fahrräder und E-Bikes wird ein Aufschlag von 6% berechnet. Der UVP wird dabei nicht überschritten. Die Gebühren dienen der Abdeckung der anfallenden Leasinggebühren beim Hersteller, sowie der Abdeckung der entstehenden Bearbeitungskosten für einen Leasingvertrag. Mitbestelltes Zubehör ist davon nicht betroffen.
Du hast Interesse? Sende uns jetzt deine Leasinganfrage!
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Ein Bikeleasing können grundsätzlich Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Freiberufler:innen sowie Arbeitgeber:innen beantragen. Voraussetzung für Angestellte ist, dass der Arbeitgeber ein Dienstradleasing anbietet. In diesem Fall least der Arbeitgeber das Fahrrad, und die Leasingrate wird in der Regel über eine Gehaltsumwandlung (Bruttogehaltsverzicht) abgerechnet. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Beamte können am Bikeleasing teilnehmen, sofern die jeweilige Behörde oder Institution das Modell unterstützt.
Selbstständige und Freiberufler:innen können ebenfalls ein Bikeleasing abschließen – viele Leasinganbieter bieten dafür spezielle Tarife an.
Nicht leasingberechtigt sind in der Regel Personen ohne eigenes Einkommen, wie z. B. Rentner:innen, Schüler:innen oder Studierende ohne Beschäftigung, sowie Angestellte, deren Arbeitgeber kein Dienstradleasing ermöglicht.
Ja, da das geleaste Dienstrad pauschal versteuert wird, kannst du dein Leasingrad auch privat nutzen. Manche leasen sogar ein Fahrrad ausschließlich für eine private Nutzung.
Generell ist bei jedem Leasinganbieter eine Vollkaskoversicherung inklusive. Jedoch beinhalten diese Versicherungen in der Regel keine Servicepakete (z.B. Verschleiß, Inspektion,...), außer der Arbeitgeber hat diverse Serviceleistungen bereits beim Leasinganbieter inkludiert.
Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir die linexo Versicherung von Wertgarantie. Diese Versicherung beinhaltet ein vollumfängliches Rundum-Sorglos-Paket, welches sich in diesen Fällen empfiehlt mit abzuschließen.
Mehr Infos zur linexo Versicherung findest du HIER.
Die Leasingrate wird entweder auf Basis des aktuellen UVP (unverbindliche Preisempfehlung) oder – bei reduzierten Rädern – auf Basis des aktuellen Verkaufspreises zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 6 % berechnet. Dabei gilt: Der maximale Preis zur Berechnungsgrundlage ist stets der UVP – auch inklusive der Bearbeitungsgebühr wird dieser nicht überschritten.
Ein Bikeleasing läuft in der Regel 36 Monate. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit kann das Rad zu einem Restwert entweder übernommen werden oder an das Leasingunternehmen zurückgeben.