Was ist Bikeleasing überhaubt?
Bikeleasing ist eine ideale Lösung, um Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Fahrräder oder E-Bikes kostengünstig für sich zu nutzen und gleichermaßen einen Mehrgewinn für die Firma zu generieren. Neben vielen Vorteilen für Mitarbeiter profitiert auch der Arbeitgeber durch eine Senkung der Lohnnebenkosten, sodass Radleasing kostensparend in Ihrem Betrieb installiert werden kann. Darüber hinaus leistet der Arbeitgeber einen aktiven Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, fördert die Bewegung und Mobilität der Mitarbeiter und steigert dadurch die Personaleffizienz durch eine Reduzierung der Ausfallzeiten.
Die am häufigsten gestellten Fragen
Darf das Fahrrad auch privat genutzt werden?
Ja, das Fahrrad darf in vollem Umfang privat genutzt werden.
Welche Kosten kommen auf das Unternehmen zu?
Es kommen keine direkten Kosten auf das Unternehmen zu. Lediglich ein Personalaufwand zur Integration des Leasings in das Unternehmen ist zu leisten.
Können Zubehörteile mit in den Leasingvertrag aufgenommen werden?
Bei dieser Frage hilft eine einfache Faustregel: Alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet.
Was Passiert Wenn der Arbeitnehmer vor Beendigung des Leasings die Firma verlässt?
Leasingnehmer ist nicht der Arbeitnehmer sondern der Arbeitgeber. Ihm obliegen daher alle Rechte und Pflichten am Leasingvertrag. Regelungen solcher Fälle sollten daher Bestandteil des Überlassungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Möchte der Arbeitgeber den Vertrag beenden, weil er das Rad in seinem Fuhrpark keiner anderen Nutzung zuführen kann, ist die Ablösesumme in voller Höhe zu leisten
Besteht die Möglichkeit den Vertrag auf den Arbeitnehmer zu übertragen?
Diese Möglichkeit besteht nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit das Rad innerhalb der Firma einem anderen Nutzer zu übertragen. Dies ist der Leasinggesellschaft jedoch mitzuteilen. Die Ratenzahlung würden wie gewohnt über den Arbeitgeber laufen.
Leasingrechner
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Berechnen Sie mit einem Leasingrechner Ihre persönliche Leasingrate. Diensträder werden nach der 1 %-Regel versteuert. Sie versteuern also lediglich 1 % des Fahrradpreises als sogenannten geldwerten Vorteil. Der Arbeitgeber behält die Leasingrate aus Ihrem Bruttogehalt ein. Insgesamt sparen Sie sich so gegenüber dem Direktkauf von mehr als 25 %.